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Teilnahmebedingungen

Die Angebote richten sich an Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis 14 Jahren (6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr offen, in Ausnahmefällen bis 14 Jahren, zum Beispiel bei Geschwisterkindern - Fragen Sie uns.). Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kinder, die in der Stadt Isselburg ansässig sind. Jedes Kind muss in der Lage sein, ausreichend selbstständig zu handeln, um nicht durchgehend beaufsichtigt werden zu müssen. Zudem dürfen keine gesundheitlichen Bedenken der Teilnahme im Wege stehen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht, und der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen. Die Anmeldung ist verbindlich. Im Falle einer Absage nach Zuteilung eines Platzes ist eine Abmeldung erforderlich, um Interessenten auf der Warteliste die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben. In der Regel erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Abmeldung.

Der Ferienpass ist nicht übertragbar.

Die Elternerklärung muss vollständig ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.

Es ist wichtig, dass die Kinder pünktlich am Veranstaltungsort eintreffen, da sonst eine Teilnahme nicht garantiert werden kann. Bitte kleiden Sie Ihr Kind entsprechend dem Wetter und sorgen Sie gegebenenfalls für Wechselkleidung und passende Schuhe. Getränke und Verpflegung sind in der Regel selbst mitzubringen, es sei denn, in den Angeboten ist etwas anderes angegeben. Der Veranstalter haftet nicht für verlorene Kleidungsstücke oder andere Gegenstände.

Falls Ihr Kind nach Ende der Veranstaltung nicht alleine nach Hause gehen soll, müssen Sie sicherstellen, dass es pünktlich abgeholt wird. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort. Während der Ferienspiel-Veranstaltung liegt die Aufsichtspflicht beim Veranstalter. Verlässt Ihr Kind das Veranstaltungsgelände ohne Begleitung, endet die Aufsichtspflicht des Veranstalters. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen der Veranstalter und Betreuungskräfte zu folgen. Andernfalls können sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und auf eigene Kosten und eigenes Risiko nach Hause geschickt werden. Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern bzw. gesetzliche Vertreter haften für selbst verursachte Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Anmeldungen ohne gleichzeitige Zahlung des Teilnehmerbeitrags gelten als nichtig.

Die erhobenen Daten bei der Anmeldung werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie weiter unten. Wenn Sie der Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen widersprechen möchten, können Sie dies schriftlich an den Leiter der Isselburger Ferienspiele richten. Ohne Widerspruch gilt die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Aufnahmen des angemeldeten Kindes. Schadensersatzansprüche gegen den Träger, den Leiter oder die Betreuerinnen und Betreuer im Zusammenhang mit den Ferienspielen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch eine Versicherung abgedeckt. Mit der Anmeldung erklären die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen. Die Erklärung wird im Namen aller Erziehungsberechtigten abgegeben.

Die Erziehungsberechtigten müssen vorab den nachfolgenden Regelungen zustimmen, damit die Kinder an den Ferienspielen teilnehmen dürfen:

Das Programm kann jederzeit geändert oder ergänzt werden.

Kinder und Betreuerinnen und Betreuer mit Symptomen einer Atemwegsinfektion werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die jeweiligen Anforderungen der CoronaSchVO bzw. der Anlage dieser Verordnung gelten für die Aktivitäten während der Veranstaltung.

Der Veranstalter geht davon aus, dass die Erziehungsberechtigten sich des Risikos einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bewusst sind. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. Diese Regelungen gelten auch für den Fall von Lücken im Vertrag.