Die Angebote sind für Kinder von 6 bis 12 Jahren, in Ausnahmefällen bis 14 Jahre. Teilnehmen können nur Kinder, die in der Stadt Isselburg wohnen.
Um teilnehmen zu können, muss ein Kind aber in jedem Fall so selbstständig sein, dass es nicht ständig eine Einzelaufsicht benötigt. Voraussetzung ist außerdem, dass keine gesundheitlichen Probleme der Teilnahme entgegenstehen.
Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen.
Die Anmeldung ist grundsätzlich verbindlich. Wenn jemand einen Platz erhalten hat, aber doch nicht teilnehmen kann, ist eine Abmeldung erforderlich, damit Interessenten aus der "Warteliste" nachrücken können! Eine Erstattung des Kostenbeitrages bei Abmeldung ist in der Regel nicht möglich.
Der Ferienpass ist nicht übertragbar.
Die Elternerklärung muss vollständig ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Kinder pünktlich am Veranstaltungsort eintreffen, da sonst eine Teilnahmemöglichkeit nicht gewährleistet ist.
Denken Sie bitte auch daran, Ihr Kind mit geeigneter, dem Wetter angepasster Bekleidung und Schuhen, gegebenenfalls auch zum Wechseln, auszustatten.
Für Getränke und Verpflegung müssen Sie selbst sorgen, soweit nicht bei einzelnen Angeboten ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Für verloren gegangene Kleidungsstücke und sonstige Gegenstände wird nicht gehaftet.
Sofern Ihr Kind nach Veranstaltungsende nicht allein nach Hause gehen soll, tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass es pünktlich wieder abgeholt wird. Für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
Für die Dauer der Ferienspiel-Veranstaltung übernimmt der Veranstalter die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Verlässt Ihr Kind das Veranstaltungsgelände während der Veranstaltungszeit ohne Begleitung einer Betreuungskraft, so endet jedoch die Aufsichtspflicht des Veranstalters.
Den Anweisungen der Veranstalter und der Betreuungskräfte haben die Teilnehmer/innen Folge zu leisten; anderenfalls können Sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und auf eigene Kosten und eigenes Risiko nach Hause geschickt werden.
Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter haften für selbst verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Anmeldungen ohne gleichzeitige Zahlung des Teilnehmerbeitrages gelten als nicht erfolgt.
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung abgespeichert und verarbeitet. Siehe auch Hinweise zum Datenschutz (weiter unten).
Der Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen auf der Internetseite der Isselburger Ferienspiele oder der Träger, in regionalen Tageszeitungen, Rundfunk und Fernsehen kann widersprochen werden ebenso einer Speicherung auf CDs oder DVDs. Der Widerspruch kann formlos erfolgen und ist schriftlich an den Leiter der Isselburger Ferienspiele zu richten. Fehlt ein Widerspruch, gilt dies als Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen des angemeldeten Kindes.
Es wird auf alle Schadensersatzansprüche, die gegenüber dem Träger, dem Leiter bzw. den Betreuerinnen und Betreuern aufgrund der Durchführung der Ferienspiele entstehen können verzichtet, ausgenommen Schadenersatzansprüche, die durch eine Versicherung voll gedeckt sind.
Bereits mit der Anmeldung erklärt der / erklären die Erziehungsberechtigte/n Ihr Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen. Mit der Vornahme der Anmeldung und mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung wird gleichzeitig bestätigt, dass diese Erklärung ggf. auch im Namen eventuell vorhandener weiterer erziehungsberechtigter Personen abgegeben wird.
An den Ferienspielen dürfen nur Kinder teilnehmen, bei denen sich die Erziehungsberechtigten vorab mit der Beachtung der nachfolgenden Regelungen einverstanden erklärt haben:
Das Programm kann jederzeit geändert oder ergänzt werden.
Kinder, die vor Beginn der Veranstaltungen Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Betreuerinnen und Betreuer.
Für die verschiedenen Aktivitäten während einer Veranstaltung gelten die jeweiligen Anforderungen der CoronaSchVO bzw. der Anlage dieser Verordnung.
Der Veranstalter geht davon aus, dass sich die Erziehungsberechtigten über das Risiko einer möglichen Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bewusst sind. Eine Haftung des Veranstalters wird insoweit ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach bestätigter Anmeldung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der pädagogischen und wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.